Häufige Fragen zu Betreuungsdienste im Rheinisch-Bergischer Kreis
Betreuungsdienste nach §45a SGB XI bieten Alltagsbegleitung, Beschäftigung und soziale Teilhabe. Abrechenbar über den Entlastungsbetrag.
im Rheinisch-Bergischer Kreis finden Sie 2 Betreuungsdienste im PflegePur-Portal. Alle Anbieter können Sie kostenlos und ohne Anmeldung vergleichen.
Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Nutzen Sie unsere kostenlosen Rechner um Ihren persönlichen Anspruch zu berechnen.
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